| Wissenswertes von A bis ZDamit der Umzug in unsere Einrichtung so reibungslos wie möglich verläuft: Auf dieser Seite erhalten künftige Bewohner und ihre Angehörigen wichtige Informationen und wertvolle Hinweise, die den Aufnahmeprozess für beide Seiten erleichtern. AnmeldungSie können sich vorstellen, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen sich bei uns wohlfühlt? Dann vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns. Wir informieren Sie umfassend und leiten die ersten Schritte der Anmeldung in die Wege. Gerne besuchen wir Sie und Ihren Angehörigen zu Hause, im Krankenhaus, oder in einer Rehaklinik zu einem persönlichen Gespräch, zwecks Kennenlernen und Datenaufnahme. Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 06821-972800 oder direkt über unser Kontaktformular. Pflegegrad Ab 01.01.2017 wurden die Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 von den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst. Diese Änderungen treten im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft und sollen vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedurftigen Was sind Pflegegrade? Im Zuge der Pflegereform 2016/2017 wurden die gesetzlich definierten Pflegestufen 1, 2 und 3 in die neuen Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 umgewandelt. Diese Überleitung ist in § 140 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) verankert. Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen ab 2017 – Das neue Prüfverfahren
Einzige Ausnahme: Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die bisherigen Härtefälle mit Pflegestufe 3, die einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ haben, können Pflegegrad 5 erhalten, auch wenn sie die dafür notwendige Mindestzahl von 90 Punkten bei der Begutachtung nicht erreicht haben. |
|
Copyright Pflegeheim Spiesen |